Am Sonntag, dem 23.Juni 2024 um 12:00 Uhr findet im Gemeindesaal der Synagoge
Beith-Shalom in Speyer die jährliche Mitgliederversammlung statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Bestellung der Protokollführer
3. Jahresbericht des Vorstandes
4. Entlastung des Vorstandes
5. Wahlen
5.1. Wahl des Vorstandes
5.2. Wahl der Prüfungskommission
6. Verschiedenes
Zum Wahlleiter hat der Vorstand gem. der Wahlordnung Herrn Ravill Schneible (Referent
und Sekretär des Landesverbands der Jüdischen Gemeinden von RhldPf.) ernannt.
Das Wählerverzeichnis und die Wahlordnung liegt ab 17. Mai 2024 an folgenden
Örtlichkeiten zur Einsicht aus:
-Büro der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz in Speyer, Am Weidenberg 3
-Gemeindesaal der Jüdischen Gemeinde Kaiserslautern, Helenenstr. 8
-Jüdisches Gemeindehaus Ludwigshafen, Otto-Stabel-Str. 4 .
Die Einsichtnahme kann im Büro der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz in Speyer
und im Jüdischen Gemeindesaal Kaiserslautern werktags täglich von Montag bis Freitag
zwischen 9:00 und 12:00 Uhr und im Jüdischen Gemeindehaus Ludwigshafen jeweils Montag
und Donnerstag zwischen 14:30 und 16:00 Uhr stattfinden.
Formale Einsprüche gegen den Inhalt des Wählerverzeichnis können bis zum 10.Mai 2024
(Eingangsdatum) schriftlich erhoben werden.
Wir bitten alle stimmberechtigten Gemeindemitglieder (nach der aktuellen Satzung vom
14.08.2013) an den Wahlen teilzunehmen.
Sollten Sie jedoch am Wahltag verhindert sein, zur Wahlversammlung zu kommen, so können
Sie nach § 3 Abs. 1 der Wahlordnung von der Briefwahl Gebrauch machen.
Fordern Sie dann bitte mittels beiliegender Briefwahlanforderung die Wahlunterlagen bei uns
bis zum 9.Juni 2024 (Eingangsdatum) an. Sie erhalten dann ab 12.Juni 2024 die
erforderlichen Briefwahlunterlagen übersandt.
Zur Teilnahme an der Wahl ist nur berechtigt, wer seinen Personal- oder Mitgliedsausweis
vorlegen kann.
Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat
und mindestens 1 Jahr Mitglied der Gemeinde ist. Siehe § 3 Abs. 3 und § 8 der Satzung.