Gemeindeversammlung am 27.05.2018 !!!

Am Sonntag, den 27. Mai 2018 um 12:00 Uhr – findet in unserem Gemeindehaus Kaiserslautern unter der Adresse Basteigasse 4, 67655 Kaiserslautern, die jährliche Gemeindeversammlung statt.

Tagesordnung:

  1. Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Bestellung der Protokollführer
  3. Jahresbericht des Vorstandes
  4. Entlastung des Vorstandes
  5. Wahl des Vorstandes
  6. Verschiedenes

Gemäß §14 der geltenden Wahlordnung unserer Kultusgemeinde vom 25.11.2014 wurde Herr Vladimir Snovski vom Vorstandvorsitzenden Herrn Israil Epstein zum Vorsitzenden der Wahlkommission bestimmt.

Das Wählerverzeichnis und die Wahlordnung werden ab dem 04.03.2018 im Büro der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz in Speyer, Am Weidenberg 3, im Jüdischen Gemeindehaus Kaiserslautern, Basteigasse 4 und dem Jüdischen Gemeindehaus Ludwigshafen, Otto-Stabel-Str. 4 zur Einsichtnahme, wie nachfolgend angegeben, ausgelegt. Die Einsichtnahme der obigen Unterlagen kann ab sofort im Büro der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz in Speyer und im Jüdischen Gemeindehaus Kaiserslautern werktags täglich von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 12:00 Uhr und im Jüdischen Gemeindehaus Ludwigshafen jeweils Montag und Donnerstag zwischen 14:30 und 16:00 Uhr erfolgen.Formelle Einsprüche wegen eines Fehlers oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses können spätestens bis zum 11. Mai 2018 (Eingangsdatum) nur schriftlich erhoben werden.

Wahlberechtigt ist jedes Gemeindemitglied, das am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 1 Jahr Mitglied der Gemeinde ist. Siehe § 3 Abs. 3 und § 8 der Satzung.

Zur persönlichen Teilnahme an der Wahl ist nur berechtigt, wer sich durch Vorlage eines Personal- oder Mitgliedsausweises legitimieren kann.

Sollten Sie jedoch am Wahltag verhindert sein zur Wahlversammlung zu kommen, so können Sie gem. § 17 Abs. 1 der Wahlordnung von der Briefwahl Gebrauch machen.

In diesem Fall fordern Sie dann bitte mittels beiliegender Briefwahlanforderung die Wahlunterlagen bei uns bis zum 11. Mai 2018 (Eingangsdatum) an. Sie erhalten dann die erforderlichen Briefwahlunterlagen übersandt.

Gemeindemitglieder, die ihre/seine Kandidatur zur Vorstandswahl aufstellen möchten, sollen sich gemäß Bestimmungen des § 4 der geltenden Wahlordnung nicht später als 3 Wochen vor dem Wahltag im Kandidatenverzeichnis registrieren lassen.

Der Vorstand der Jüdischen Gemeinde der Rheinpfalz möchte hiermit alle nach der aktuellen Satzung vom 14.05.2017 stimmberechtigten Gemeindemitglieder bitten an den Wahlen teilzunehmen.

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Jüdische Kultusgemeinde der Rheinpfalz ist die Rechtsnachfolgerin aller Jüdischen Gemeinden der Rheinpfalz und betreibt Gemeindehäuser in den drei Städten Speyer (Synagoge Beith-Shalom), Ludwigshafen und Kaiserslautern.
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